PLAYground education ist eine KiTa in der Stadt Zürich mit allen nötigen Bewilligungen. Wir schaffen einen geschützten Rahmen, in dem Kinder sich geborgen fühlen und ihrer Neugier folgend gemeinsam lernen und explorieren können.
2. Aufnahme
Wir nehmen Kinder von 3 Monaten bis ca. 5 Jahren auf. Vielfalt und Individualität (einschliesslich besonderer Bedürfnisse) bereichern unsere Gemeinschaft; jedes Kind ist willkommen.
3. Öffnungszeiten
Wir sind Montag bis Freitag von 07:00 bis 19:00 Uhr für euch da. Geschlossen bleiben wir nur an eidgenössischen und Stadtzürcher Feiertagen; an Gründonnerstag und Heiligabend schliessen wir um 16:00 Uhr.
4. Anmeldung und Vertrag
Die Anmeldung erfolgt online unter playground-edu.ch. Nach eurem Rundgang erhaltet ihr ein persönliches Angebot. Der Platz gilt als fest reserviert, sobald ihr den Vertrag unterzeichnet und – bei vollzahlenden Plätzen – das Depot sowie die Eingewöhnungspauschale einbezahlt habt.
5. Reguläre Tarife
Unsere monatlichen Tarife (pro Woche) betragen:
1 Tag pro Woche = CHF 1'000.–
2 Tage pro Woche = CHF 1'500.–
3 Tage pro Woche = CHF 2'250.–
4 Tage pro Woche = CHF 3'000.–
5 Tage pro Woche = CHF 3'500.–
Die ersten beiden Wochen der Eingewöhnung pauschal CHF 1'000.-
Depot = CHF 2'000.- (bei vollzahlenden Plätzen, wird bei Eintritt zurückerstattet)
Private Tarife können jährlich (meist per 1. Januar) angepasst werden; wir informieren darüber mindestens 3 Monate im Voraus.
6. Subventionierte Plätze
Wir bieten gerne subventionierte Plätze an, wobei folgendes zu beachten ist:
Grundlage: Die Höhe des Elternbeitrags bei einem subventionierten Platz in der Stadt Zürich bemisst sich nach der Verordnung über die familienergänzende Kinderbetreuung in der Stadt Zürich (VO KB). Die Berechnung kann jederzeit auf dem Beitragsrechner der Stadt Zürich nachvollzogen werden.
Holschuld: Die Eltern sind verantwortlich, BF und SBU aktuell einzureichen. Subventionen werden maximal zwei Monate rückwirkend ab dem vollständigen Eingang der Dokumente (an play@playground-edu.ch) verrechnet.
Ausgleichspauschale: Die Stadt Zürich vergütet 240 Tage à 11.5 Stunden. Wir leisten 251 Tage à 12 Stunden (21 zusätzliche Betreuungstage jährlich). Zur nachhaltigen Sicherung subventionierter Plätze verrechnen wir eine freiwillige Ausgleichspauschale von CHF 300.– pro Kind/Monat.
Freiwilligkeit der Ausgleichspauschale: Die Ausgleichspauschale von CHF 300.- pro Monat ist freiwillig. Das Nichtbezahlen hat keine Konsequenzen für den aktuellen Betreuungsplatz.
Die Eingewöhnung bei subventionierten Plätzen wird ab dem ersten Tag zum subventionierten Tarif verrechnet.
7. Eingewöhnung
Wir gestalten das Ankommen in Ruhe während insgesamt vier Wochen. Die ersten beiden Wochen orientieren sich am Berliner Modell, die zwei darauffolgenden Wochen gestalten wir individuell mit euch je nach Situation. Wir nehmen uns die Zeit, die euer Kind braucht, um sich geborgen zu fühlen und vertrauensvolle Bindungen aufzubauen.
8. Buchung und flexible Vertragsanpassungen
Wir bieten nur ganze Betreuungstage an und empfehlen mindestens 3 Tage pro Woche.
Anpassungen der fixen Buchungstage, des Betreuungsumfangs oder des Subventionsstatus bestätigen wir unkompliziert per E-Mail. Die Bestätigung gilt als fester Bestandteil des ursprünglichen Betreuungsvertrages.
Reduktionen müssen mindestens zwei Monate im Voraus gemeldet werden, wobei Anpassungen nur per 01. des Monats möglich sind.
Die erste Rechnung nach einer Änderung dient als formelle Bestätigung. Die Bezahlung gilt als Akzeptanz. Ein Widerspruch gegen die Verrechnungsgrundlage ist bis maximal 30 Tage nach Rechnungsstellung möglich.
9. Zusatzbuchungen und Annullationen
Über unsere online Buchungssoftware bookid können – freie Kapazität vorausgesetzt – folgende Anpassungen vorgenommen werden:
Zusatztage: sind gratis buchbar
Annullationen: Mit der Annullation gebt ihr den Platz für andere Eltern frei. Wir bitten euch das jeweils so früh wie möglich zu machen, damit der Platz für andere Eltern buchbar wird.
10. Tage vormerken und reservieren
Sollte ein gewünschter Buchungstag in bookid ausgebucht sein, bestehen zwei Optionen:
Vormerken: Eltern erhalten eine E-Mail-Benachrichtigung, sobald ein Platz frei wird.
Vor-reservieren: Der Platz wird automatisch als Zusatztag gebucht, sobald eine Kapazität frei wird.
11. Absenzen und Pausierung
Die monatliche Betreuungspauschale ist vergleichbar mit einer Miete: Sie sichert euren Platz – unabhängig davon, ob ihr ihn an einem bestimmten Tag nutzt. Ferien, Krankheit oder sonstige Absenzen berechtigen nicht zur Rückerstattung. Nicht benötigte Tage könnt ihr unkompliziert via bookid annullieren (siehe Punkt 9), damit der Platz für andere Familien freigegeben wird.
Im Zeitraum von Mai – September können Verträge für längere Absenzen von mindestens zwei Monaten am Stück gegen eine Freihaltepauschale von CHF 300.– pro Monat pausiert werden. Für andere längere Absenzen können individuelle Vereinbarungen getroffen werden.
12. Kündigung
Der Vertrag kann unter Einhaltung einer 2-monatigen Frist jeweils per Monatsende via E-Mail auf play@playground-edu.ch gekündigt werden. Bei einem Vertragsrücktritt weniger als zwei Monate vor Beginn der Eingewöhnung verrechnen wir bei vollzahlenden Plätzen eine Gebühr von CHF 3'000.-
13. Zahlung
Wir stellen Rechnungen jeweils monatlich im Voraus, wobei sie jeweils bis zum 25. des Vormonats fällig sind. Bitte nutzt für jede Zahlung ausschliesslich den auf der jeweiligen Rechnung aufgedruckten QR-Einzahlungsschein. Daueraufträge oder kopierte Belege können wir leider nicht verarbeiten.
14. Versicherung
Haftpflicht-, Kranken- und Unfallversicherung des Kindes sind Sache der Eltern.
15. Fotos und Datenschutz
Wir halten uns an das Schweizer Datenschutzgesetz (DSG). Fotos und Videos erstellen wir nur zur pädagogischen Dokumentation (z. B. für Tagesberichte und Portfolios). Die Verwendung für die interne Dokumentation sowie das Teilen von Gruppenfotos mit den Eltern der darauf abgebildeten Kinder ist ein wesentlicher Bestandteil unserer pädagogischen Arbeit. Solltet ihr dies für euer Kind im Einzelfall nicht wünschen, kommt bitte auf uns zu.
Für externe Veröffentlichungen (z. B. Website, Social Media, Flyer) holen wir eine separate, freiwillige Einwilligung von euch ein, die jederzeit widerrufen werden kann.
Für unsere Dokumentation setzen wir KI-gestützte Transkription von Sprachnotizen ein. Die Verarbeitung der Audioaufnahmen erfolgt verschlüsselt im Raum Schweiz/EU. Der Dienstanbieter ist über einen Auftragsbearbeitungsvertrag (AVV) strikt zur Einhaltung des Datenschutzes und zur Vertraulichkeit verpflichtet; eine Nutzung der Daten für eigene Zwecke des Anbieters (z. B. zum Training der KI) ist vertraglich ausgeschlossen. Die finale, eindeutige Zuordnung der Texte zu einem Kind erfolgt ausschliesslich manuell in bookid.
Im Interesse der Gemeinschaft betreuen wir nur gesunde Kinder. Nach Fieber, Erbrechen oder Durchfall muss ein Kind mindestens 24 Stunden symptomfrei sein, bevor es wieder in die Kita kommen kann. Falls euer Kind während eines KiTa-Tages erkrankt, rufen wir euch umgehend an. In diesem Fall bitten wir euch euer Kind so bald wie möglich abzuholen.
17. Medikamente
Die Verabreichung von Medikamenten ist grundsätzlich Aufgabe der Eltern. Ausnahmen gelten für Kinder mit chronischem Bedarf nach individueller Absprache: In diesen Fällen verabreichen wir Medikamente ausschliesslich in der Originalverpackung und auf Basis der schriftlichen Instruktion der Eltern, die in bookid im Feld „Spezielles" zu hinterlegen ist.
Wir übernehmen keine Haftung für Risiken oder Nebenwirkungen, die sich aus der Verabreichung gemäss elterlicher Instruktion ergeben.
18. Medizinische Notfälle
Bei einem medizinischen Notfall handeln wir sofort: Wir alarmieren den Rettungsdienst (144), leisten Erstversorgung und begleiten euer Kind wenn nötig ins Spital. Ihr werdet umgehend informiert – parallel zu unseren Sofortmassnahmen, nicht erst danach. Die Kosten für Rettung und medizinische Versorgung gehen zulasten der elterlichen Kranken- und Unfallversicherung (siehe Punkt 14).
19. Abholen
Kinder werden nur an die Eltern oder an in bookid registrierte Bezugspersonen übergeben. Das Team ist berechtigt einen Ausweis zu verlangen und telefonisch mit den Eltern Rücksprache zu nehmen zur Bestätigung.
20. Verbot von Privatbetreuung (Babysitting)
Unsere Mitarbeitenden dürfen keine privaten Betreuungsdienstleistungen (Babysitting) für PLAYground-Familien erbringen. Diese Regelung stärkt das professionelle Rollenverständnis unseres Teams und garantiert die gesetzlich vorgegebenen Erholungszeiten.
21. Besondere Situationen und Versicherungsschutz
Bei behördlich angeordneten Schliessungen (z. B. Epidemien) laufen vertragliche Verpflichtungen und Kündigungsfristen weiter. Falls wir für einen solchen Betriebsunterbruch Versicherungsleistungen erhalten, zahlen wir diese nach Abzug der Kosten anteilsmässig (pro rata) an die Eltern aus.
22. Mediation und Gerichtsstand
Bei Streitigkeiten aus diesem Vertrag verpflichten sich beide Parteien, zunächst eine Mediation unter Beizug einer Mediatorin oder eines Mediators des Zentrums für Lösungsorientierte Beratung in Winterthur zu versuchen, bevor rechtliche Schritte eingeleitet werden. Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Zürich.
23. Änderungen der AGB
Über Anpassungen dieser AGB informieren wir jeweils per Mail. Sofern den neuen AGBs nicht innerhalb von 30 Tagen widersprochen wird gelten diese als akzeptiert.